Gusen

Das Häftlingsbordell

Häftlingsbordell, vermutlich Frühjahr 1943 (Foto: SS-Foto, Museu d’Història de Catalunya, Barcelona: Fons Amical de Mauthausen)Häftlingsbordell, vermutlich Frühjahr 1943 (Foto: SS-Foto, Museu d’Història de Catalunya, Barcelona: Fons Amical de Mauthausen)Im Juni 1942 wurde im Konzentrationslager Mauthausen auf Weisung des Reichsführers-SS Heinrich Himmler das erste Häftlingsbordell in einem Konzentrationslager eingerichtet, wenige Monate später jenes in Gusen. Etwa zehn Häftlinge des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück wurden zeitgleich als Zwangsprostituierte sexuell ausgebeutet. Mithilfe einer „Gewährung von Vergünstigungen“ wollte die SS einen Leistungsanreiz für männliche Häftlinge schaffen. Der Bordellbesuch war nur manchen Häftlingen gestattet; dafür musste ein formelles Gesuch gestellt und eine Gebühr entrichtet werden. Letztere konnte nur von jenen Häftlingen aufgebracht werden, die von der SS für ihre Häftlingsfunktionen oder Arbeit in der Rüstungsindustrie Prämienscheine erhielten.
Bemerkenswert ist der Widerspruch zwischen der staatlichen Errichtung von Bordellen und der strafrechtlichen Verfolgung der Prostitution („Unzucht“) im Dritten Reich, unter anderem wurde Prostitution durch eine Einweisung in ein Konzentrationslager verfolgt.